für Dienstleistungen der Firma
flex living GmbH
Waldstr. 13
04105 Leipzig
Stand 01.08.2025
1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln alle Rechtsgeschäfte der flex living GmbH (nachfolgend Anbieter) mit seinen Vertragspartnern, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welchen von den AGB abweichen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Grundlage des Vertrages sind die in den jeweiligen Buchungsbestätigungen aufgeführten und akzeptierten Buchungsmodalitäten.
2.2 Der Dienstleister stellt dem Mieter über eine Buchungsmaske mit den vereinbarten Buchungsdetails das Angebot zur Verfügung. Durch das Akzeptieren der Buchungsdetails via Buchungslink kommt der Vertrag wirksam zustande.
2.3 flex living behält sich die Möglichkeit vor, vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung des Vertragspartners durchzuführen. Die Abfrage erfolgt mittels einer Auskunftei (z.B. Creditreform).
3. Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung
Vertragsdauer | Verlängerungsoption | Kündigung | |
Monteurwohnungen | individuell | bis 7 Tage vor Mietende (schriftliche Anfrage an den Vermieter notwendig) | automatisch zum Ende der vereinbarten Buchungsdauer |
Businessappartments | mind. 2 Monate | bis 1 Monat vor Mietende | automatisch zum Ende der vereinbarten Buchungsdauer |
Studentenappartments | mind. 6 Monate | bis 1 Monat vor Mietende | automatisch zum Ende der vereinbarten Buchungsdauer |
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Im Preis enthalten sind alle Nebenkosten für Wasser, Heizung und Strom (ausgenommen Standorte in Schleswig-Holstein). Bettwäsche wird zur Verfügung gestellt, Handtücher sind seitens der untergebrachten Gäste selbst mitzubringen. Ein Frühstücksservice wird nicht angeboten.
4.2 Eine Kaution wird nur für die Anmietung von Studentenwohnungen bei Vertragsabschluss fällig.
Die Kaution wird nach Beendigung des Vertrages vollständig zurückgezahlt werden, wenn das Mietobjekt vertragsgemäß zurückgegeben und keine Zahlungsrückstände bestehen oder Schäden aufgrund von Zerstörungen oder dergleichen zu beheben sind. Die Kaution kann auch im Fall von Zahlungsrückständen durch den Anbieter verrechnet werden.
4.3 Zahlungsaufforderungen
Form der Zahlungsaufforderungen | |
Monteurwohnungen | Die Zahlungsaufforderung erfolgt nach bestätigter Buchungsbestätigung per Rechnung in einer gesonderten E-Mail. |
Businessappartments | Die Abrechnung erfolgt über das Buchungsportal. Wird außerhalb eines Portals gebucht, werden die Zahlungen in einem gesonderten Mietvertrag ausgewiesen. |
Studentenappartments | Die Zahlungsdetails werden in einem gesonderten Mietvertrag ausgewiesen. |
4.4 Keine Vermietung ohne Vorauszahlung. Ist kein rechtzeitiger Zahlungseingang (nachweisbar per Beleg bei kurzfristiger Anreise) beim Vermieter eingegangen, werden die Schlüssel nicht übergeben.
4.5 Sollte die vereinbarte Mietzahlung nicht erfolgen, der Mieter aber bereits eingezogen sein, behält sich der Vermieter vor, rechtliche Schritte gegen die Mietpartei einzuleiten.
4.6 Die Anbieterin behält sich vor, ausstehende Rechnungen seitens des Mieters bei ausbleibendem Zahlungseingang in den Mahnverlauf zu überführen und ggf. eine Vollstreckung einzuleiten.
5. Storno- und Kündigungsbedingungen
Die Buchungen sind ab Eingang der Buchungsbestätigung gültig. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Kostenlos stornierbar bis | ordentliche Kündigungsfrist | Erstattung bei vorzeitiger Abreise | |
Monteurwohnungen | 7 Tage vor Mietbeginn, 14 Tage vor Mietbeginn bei Buchungen länger als 60 Tage | Zum Vertragsende bzw. 10 Tage während der Mietzeit | nein |
Businessappartments | 7 Tage vor Mietbeginn | 2 Monate (frühestens zum Ende der Mindestmietdauer) | nein |
Studentenappartments | entfällt | 2 Monate (frühestens zum Ende der Mindestmietdauer) | nein |
6. Check-In, Check-Out
Check-In Zeit | Check-Out Zeit | Schlüssel | |
Monteurwohnungen | 17 Uhr bis 20 Uhr (bei späterer Anreise ist eine Vorababsprache notwendig) | 9 Uhr | 1 x Haustür / Wohnung |
Businessappartments | individuell | individuell | 1 x Haustür / Wohnung |
Studentenappartments | individuell | individuell | 1 x Haustür / Wohnung |
6.1 Ein früherer Check-In ist nur auf Anfrage möglich und kann nicht garantiert werden. Für einen späteren Check-In wird eine Einmalgebühr gem. Preistabelle erhoben.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet die gebuchte(n) Wohnung(en) von Müll beräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand samt aller Schlüssel am Abreisetag bis spätestens 9.00 Uhr an den Vermieter zu übergeben. Verlässt der Mieter die Wohnung nicht fristgerecht am Abreisetag um 9.00 Uhr, so stellen wir dem Mieter für jede angefangene Stunde einen Mehraufwand gem. Preisliste in Rechnung. Ist der Mieter 14.00 Uhr noch in der Wohnung, so verlängert sich die Buchung zusätzlich um einen Tag. Entstehen dem Vermieter Kosten durch entgangene Anschlussbuchungen, so trägt diese Kosten der aktuelle Mieter für bis zu 7 Tage. Der Vermieter behält sich vor, zurück gelassene Sachen dem Mülltrennungssystem zuzuführen bzw. sie an einem sicheren Ort bis zur Abholung zu verwahren.
6.3 Reinigung: Nach jedem Auszug wird eine Endreinigung durchgeführt. Die Kosten hierfür betragen 129,00 € netto. Für die Bereiche der Businessappartements und Studentenappartements gelten individuelle Vereinbarungen.
6.4 In der Endreinigungspauschale sind 4,5h Reinigung enthalten. Sind darüberhinausgehende Arbeitsaufwände aufgrund unsachgemäßem Nutzungsverhalten notwendig, stellen wir diesen mit 40,- €/netto je angefangener Stunde in Rechnung. Dies weisen wir mit Fotos und dem entsprechenden Reinigungsprotokoll nach.
6.5 Zusätzlich wird alle vier Wochen eine Zwischenreinigung durchgeführt. Diese beinhaltet, zusätzlich zur Reinigung, einen Bettwäschewechsel sowie die Prüfung aller Geräte und Mobiliar auf Vollständigkeit und Funktionalität. Dafür wird eine Gebühr in Höhe von 89,- €/netto fällig.
6.6 Mit Ende der vereinbarten Mietzeit sind alle ausgehändigten Schlüssel zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt durch Ablage auf dem Küchentisch oder in den vorhanden Tresor/Briefkasten. Erfolgt keine Rückgabe, werden alle weiteren Tage bis zum Erhalt des/r Schlüssel(s) mit dem bei Buchung vereinbarten Tagesmietpreis in Rechnung gestellt.
6.6.1 Daraus entstehende Kosten, z. B. die Hotelunterbringung des Nachfolgemieters, werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Nach 7 Tagen werden neue Schließzylinder eingebaut, deren Kosten (200,00 € Netto zzgl. Arbeitszeit und Anfahrt) sind zusätzlich vom Mieter zu tragen.
6.7 Aufbewahrung von Eigentum: Gegenstände, die bei Auszug in der Wohnung vergessen wurden, werden bis zu 14 Tage nach Auszug eingelagert und anschließend entsorgt (Lagergebühr pro Tag 10,00 € netto, Entsorgung 75,00 € Netto).
7. Haftung und Pflichten des Mieters
7.1 Der Mieter, bzw. die von ihm untergebrachten Personen, verpflichten sich:
- sich so zu verhalten, dass sie andere Bewohner im Haus nicht in ihrer Ruhe stören. Es ist dabei strikt an die Ruhezeiten zwischen 22 Uhr – 6 Uhr zu halten.
- die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren.
- eventuell bei Einzug festgestellte Mängel in der Wohnung dem Vermieter umgehend, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden mitzuteilen, um sie schnellstmöglich beseitigen zu lassen. Spätere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
- Fehlbestände am Inventar oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mobiliar oder am Mietobjekt sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
- den Verlust eines Schlüssels umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems bzw. der Wohnungstür sind vom Mieter zu übernehmen.
- in der/n Wohnung(en) nicht zu rauchen. Die untergebrachten Personen sind anzuweisen, an der frischen Luft zu rauchen. Der erhöhte Reinigungsaufwand bei Zuwiderhandlungen wird dem Mieter separat beim Auszug in Rechnung gestellt.
- das Entfernen/Manipulieren des Rauchmelders zu unterlassen. Zuwiderhandlungen werden in Rechnung gestellt
- Der Drogenkonsum in unseren Wohnungen ist untersagt und werden zur Anzeige gebracht.
- zu regelmäßigem Lüften und angemessenem Heizen zur Vermeidung von Schimmelbildung in den Wohnungen. Maßnahmen, die erforderlich zur Schimmelbeseitigung und auf das fehlerhafte Verhalten des Mieters in Bezug auf angemessenes Heizen und Lüften zurückzuführen sind, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- die in Deutschland geltenden Regeln der Mülltrennung einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen werden die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
- keine illegalen Inhalte aus dem Internet herunterzuladen. Eine Zusatzvereinbarung zur Nutzung des bereitgestellten Internets ist Bestandteil dieses Vertrages.
- keine Haustiere mitzuführen. Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist im Objekt nicht erlaubt. Im Falle von Zuwiderhandlungen werden entstehende Mehrkosten bei einem erhöhten Reinigungsaufwand berechnet. Zudem ist der Anbieter berechtigt, im Falle einer Zuwiderhandlung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen den Zugang zur Wohnung jederzeit zu ermöglichen.
- Das Mitbringen und Nutzen von technischen Zusatzgeräten (u.a. Kochgeräte, Kühlschränke, Trockner usw.) ist nicht gestattet. Entstehende Schäden trägt der Mieter.
7.2 Der Vermieter, bzw. seine bevollmächtigten Personen, dürfen die Wohnung ohne Vorankündigung bei berechtigtem Verdacht oder Gefahr im Verzug jederzeit betreten. Bei allen anderen Anliegen (z. B. Reparaturen, Ablesen von Zählerständen, Prüfung des Inventars, Reinigung) wird der Vermieter über die üblichen Kanäle (WhatsApp, Telegram oder E-Mail) informiert.
7.3 Entwendete oder beschädigte Gegenstände werden ersetzt und dem Mieter inkl. Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass die Mängel oder Fehlbestände nicht durch ihn verursacht wurden.
7.4 Bei Überbelegung ohne vorherige Absprache wird ein Tagessatz in Höhe von 30,00 € netto ab Buchungsbeginn je zusätzliche Person in Rechnung gestellt.
8. Internetnutzung
8.1 Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Apartment eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird bzw. wurde. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
8.2 Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die ausgehändigten Zugangsdaten dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, diese geheim zu halten und sicher aufzubewahren. Wird das Passwort Dritten zugänglich ist der Vermieter umgehend zu informieren. Der Vermieter hat jederzeit das Recht die Zugangsdaten zu ändern.
8.3 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen bevollmächtigten Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
8.4 Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen,
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen,
- dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen,
- die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
8.5 Der Mieter stellt den Vermieter der Apartments von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf ein rechtswidriges Verhalten oder eine entsprechende Verwendung des WLAN durch den Mieter und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen, die gegebenenfalls gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.
Besteht der Verdacht, dass der Internetanschluss rechtswidrig oder entgegen dieser Bestimmungen genutzt wurde, hat der Mieter dem Vermieter wahrheitsgemäß Auskunft über Art, Zeitpunkt und Dauer seiner Internetnutzung zu erteilen. Diese Vereinbarung tritt mit dem Klicken auf den Bestätigungs-Button in Kraft und gilt für die gesamte Dauer der Zurverfügungstellung des Internetanschlusses.
9. Verstoß gegen Vereinbarungen
Verstößt der Mieter gegen die oben getroffenen Vereinbarungen, so kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen. Die Kündigung hat den unverzüglichen Auszug zur Folge. Für den Fall, dass der Mieter bei einer fristlosen Kündigung das Mietobjekt nicht sofort herausgibt, wird der Anbieter gerichtliche Schritte einleiten.
10. Kosten für Sonderleistungen
Monteurwohnung | Businessappartment | Studentenwohnung | |
verspätete Anreise | 50,00 EUR zzgl. MwSt. | entfällt | 50,00 EUR zzgl. MwSt. |
Reinigungsmehraufwand | 30,00 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde | 50,00 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde | 30,00 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde |
zusätzlicher Tausch der Bettwäsche (außerhalb der Wechseltermine) | 15,00 EUR zzgl. MwSt. pro Set | 15,00 EUR zzgl. MwSt. pro Set | 15,00 EUR zzgl. MwSt. pro Set |
Entfernen/Manipulieren des Rauchmelders | 500,00 EUR zzgl. MwSt. (pauschal) | 500,00 EUR zzgl. MwSt. (pauschal) | 500,00 EUR zzgl. MwSt. (pauschal) |
Verspäteter Auszug | 15,00 EUR / Stunde | entfällt | entfällt |
Sperrmüllentsorgung | 150,00 Euro zzgl. MwSt. (pauschal) zzgl. ext. Kosten (Transporter, Entsorgung, Gebühren) | 150,00 EUR zzgl. MwSt. (pauschal) zzgl. ext. Kosten (Transporter, Entsorgung, Gebühren) | 150,00 EUR zzgl. MwSt. (pauschal) zzgl. ext. Kosten (Transporter, Entsorgung, Gebühren) |
Rauchen in der Wohnung | 300,00 Euro zzgl. MwSt. | 300,00 Euro zzgl. MwSt. | 300,00 Euro zzgl. MwSt. |
Wiederherstellung der ursprünglichen Möbelstandorte bei Umstellung von Möbeln | 250,00 Euro zzgl. MwSt. | 250,00 Euro zzgl. MwSt. | 250,00 Euro zzgl. MwSt. |
Leistungen, die nicht Bestandteil der Preisliste sind (nach Zeitaufwand) | 40,00 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde | 40,00 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde | 40,00 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde |
11. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen ist der Geschäftssitz des Anbieters, der Ort Leipzig.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.